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   RG, 13.12.1935 - 4 D 1008/35   

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https://dejure.org/1935,183
RG, 13.12.1935 - 4 D 1008/35 (https://dejure.org/1935,183)
RG, Entscheidung vom 13.12.1935 - 4 D 1008/35 (https://dejure.org/1935,183)
RG, Entscheidung vom 13. Dezember 1935 - 4 D 1008/35 (https://dejure.org/1935,183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur Grenzziehung zwischen Amtsunterschlagung und Betrug. Ist Tateinheit zwischen schwerer Amtsunterschlagung und Betrug möglich? 2. Zur Anwendbarkeit des § 270 StGB. "Gebraucht" der Täter die falsche Urkunde auch, wenn er sie nicht freiwillig, sondern in Erfüllung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 70, 12
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Erst spätere Entscheidungen enthalten den Gesichtspunkt der straflosen Nachtat, RG HRR 1928 Nr. 1538, RGSt 60, 371 und RGSt 70, 12 noch nicht deutlich abgesetzt von der frage der Tatbestandsmäßigkeit, dann aber eindeutig RGSt 68, 204 und 73, 6, Wenn auch beide Begründungen praktisch zu demselben Ergebnis geführt haben - Urteile, die auch im Ergebnis abweichen, sind vereinzelt geblieben (vgl. RG JR Rspr 1926 Nr. 1446 und RG JW 1938, 1881) - so hat sich doch die Kritik, die dem § 350 StGB einen umfassenderen Anwendungsbereich sichern will, in erster Linie gegen dessen Ausschaltung unter dem Gesichtspunkt der straflosen Nachtat gewendet.
  • BGH, 06.12.1951 - 4 StR 646/51

    Fortgesetzter Betrug durch Annahme eines Steuerbetrages - Falschbeurkundung im

    Da der Angeklagte den ihm von F. gezahlten Betrag durch Betrug, also schon mit dem Willen erlangt hat, sich die Verfügungsmöglichkeit über ihn zu verschaffen, konnte er ihn nicht mehr unterschlagen; indem er ihn später für sich verwandte, nutzte er nur die durch den Betrug geschaffene Lage aus (RGSt 15, 426; 22, 306, 308; 70, 12, 13).

    Etwas anderes wird auch in der von der Revision angeführten Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 70, 12, 15 nicht ausgeführt.

  • BGH, 26.11.1954 - 1 StR 720/53

    Rechtsmittel

    Das trifft nicht zu, wenn sie den Besitz an den Geldern (soweit sie nicht als Lohn an städtische Arbeiter auszuzahlen waren) durch eine strafbare Handlung erlangt haben, durch die sie sich einer von vornherein gefaßten Absicht entsprechend die Verfügung darüber verschafften (RGSt 61, 37; 70, 12; 75, 378, 380; BGH NJW 1953, 33 Nr. 18, 1924 Nr. 24).

    Hiernach ist das bisher festgestellte Verhalten des Angeklagten und der Frau ... nach § 263 StGB und nicht nach § 351 StGB zu beurteilen (vgl. BGH NJW 1953, 33 Nr. 18; RGSt 70, 12, 14).

  • BGH, 18.11.1988 - 3 StR 481/88

    Verurteilung wegen Alleintäterschaft bei in Betracht kommender Teilnahme -

    Nach den Feststellungen versteht sich eine solche Annahme, die durchaus möglich ist (vgl. RGSt 58, 279; 70, 12, 16 zu §§ 267, 270 StGB in der Fassung vor dem Inkrafttreten des Artikels 11 der Strafrechtsangleichungsverordnung vom 29. Mai 1943, RGBl. I S. 339), nicht von selbst; in Betracht kommen auch Anstiftung und Beihilfe (vgl. Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 267 Rdn. 33 und 34).
  • BGH, 06.08.1953 - 4 StR 316/53

    Rechtsmittel

    Dann hätten die späteren Zueignungshandlungen aber nur die Natur einer straflosen Nachtat; denn sie stellten die Ausnutzung der durch die Straftat geschaffenen Lage dar (RGSt 22, 306, 308; 52, 163; 61, 37; 68, 204, 209; 70, 12; HRR 1928, 1538; DJ 1937, 552; BGH 4 StR 646/51 vom 6. Dezember 1951; 4 StR 114/52 in L-M Nr. 3 zu § 350 StGB).
  • BGH, 26.11.1957 - 1 StR 417/57

    Rechtsmittel

    Unter solchen Umständen ist nach der mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts übereinstimmenden Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs für eine Verurteilung wegen Amtsunterschlagung anstelle Betrugs oder neben diesem Vergehen kein Raum (u.a. RGSt 70, 12; 73, 6; BGH NJW 1953, 33 Nr. 18 = LM Nr. 3 zu § 350 StGB; BGH 3 StR 1111/51 vom 6. März 1952; 1 StR 505/52 vom 9. Dezember 1952; 3 StR 614/52 vom 26. November 1953; 1 StR 185/55 vom 21. Juni 1955 [m. Nachw.]; vgl. auch BGH LM Nr. 4 zu § 350 StGB).
  • BGH, 21.06.1955 - 1 StR 185/55

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung des Landgerichts steht in ihrem Ergebnis im Einklang mit der vom Bundesgerichtshof im Anschluß an das Reichsgericht für Fälle dieser Art wiederholt bestätigten Rechtsauffassung, daß dann, wenn der Täter sich den amtlichen Gewahrsam durch einen Betrug mit der Absicht verschafft hat, sich durch diesen eine Verfügungsmöglichkeit zu verschaffen, jede weitere Betätigung des Zueignungswillens nur die Ausnützung der durch den Betrug geschaffene Lage und damit eine mitbestrafte Nachtat darstellt (vgl BGH NJW 1953 S 33 Nr. 18; ferner BGH 3 StR 1111/51 vom 6. März 1952; 1 StR 505/52 vom 9. Dezember 1952; 4 StR 395/153 vom 8. Oktober 1953; RGSt 68, 204, 209; 70, 12, 13).
  • BGH, 02.02.1954 - 2 StR 181/53

    Rechtsmittel

    Sofern die Zueignungsabsicht schon durch den Betrug betätigt wird, scheidet eine weitere Bestrafung wegen Unterschlagung aus (vgl. RGSt 22, 306; 61, 37; 70, 12; 75, 378).
  • BGH, 07.06.1957 - 1 StR 197/57

    Rechtsmittel

    Die in der Aneignung der betrügerisch erlangten Gegenstands liegende Unterschlagung wäre dann eine mitbestrafte Nachtat (BGH NJW 1953, 33 Nr. 18; RGSt 68, 204, 209; 70, 12, 13).
  • BGH, 20.12.1951 - 4 StR 781/51

    Rechtsmittel

    Dieser Gesichtspunkt legt zwar die Prüfung der Frage nahe, ob etwa in dem irreführenden Verhalten des Angeklagten ein Betrug und in der nachfolgenden Zueignung der jeweils vereinnahmten Gelder eine straflose Nachtat zu finden ist (RGSt 68, 204, 209 f; 70, 12 f; BGH 4 StR 646/51 vom 6. Dezember 1951).
  • BGH, 04.03.1954 - 4 StR 546/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.12.1952 - 1 StR 505/52

    Rechtsmittel

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